FAQ - Häufige Fragen rund um meine Live-Musik
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen von Veranstaltern und Gästen.
Wie viel Platz brauchst du für deinen Auftritt?
Ich brauche etwa 2 x 2 Meter Platz – also deutlich weniger als eine Band. Damit passe ich in jede Kneipe, auf jede Terrasse und auch auf kleinere Bühnen. Das Setup ist kompakt, schnell aufgebaut und flexibel positionierbar.
Wie lange brauchst du zum Aufbau?
Ich bin sehr schnell startklar. In Ausnahmefällen schaffe ich den Aufbau in 5 Minuten – ideal sind 15 bis 30 Minuten.
Standardmäßig ist in meinen Verträgen eine Stunde Aufbauzeit festgehalten.
Das gibt mir genug Ruhe für einen sauberen Aufbau, Soundcheck und die Anpassung an die Location.
Bei Bedarf kann man das natürlich auch individuell anders vereinbaren – ich bin flexibel.
Mein Setup ist kompakt, unkompliziert und in jeder Location schnell einsatzbereit – drinnen wie draußen.
Bietest du auch Musik für draußen an?
Ja. Dank meiner akkubetriebenen Anlage kann ich auch ohne Steckdose spielen – z. B. im Garten, am Grab, auf dem Markt oder im Biergarten. Ich bin komplett mobil und kann auch während der Veranstaltung den Ort wechseln.
Wie lange spielst du bei einer Veranstaltung?
Das hängt vom Anlass ab. Ich biete flexible Spielzeiten – von kurzen Einsätzen bis zu mehreren Sets über den Abend. In den Pausen läuft auf Wunsch Musik vom Band weiter.
Können wir uns Lieder wünschen?
Ja, sehr gern. Ich bespreche mit euch vorab, was ihr hören möchtet. Auch persönliche Wunschlieder zur Trauung oder beim Eröffnungstanz sind möglich – sofern sie zu meinem Stil passen.
Was passiert, wenn es regnet oder das Wetter umschlägt?
Ich bin flexibel und kann meinen Standort schnell wechseln. Wenn draußen nicht mehr möglich ist, ziehe ich mit meiner akkubetriebenen Anlage nach drinnen um – ohne großen Aufwand.
Was kostet ein Auftritt bei dir?
Das hängt von Anlass, Dauer und Anfahrt ab. Schick mir einfach eine kurze Anfrage mit Datum, Ort und Anlass – du bekommst ein unverbindliches Angebot.
Bringst du deine eigene Technik mit?
Ja. Ich bringe alles mit: Beschallungsanlage, Licht und ein kabelloses Mikrofon – perfekt für Reden, Beiträge oder kleine Einlagen der Gäste.
Trittst du auch kurzfristig oder als Ersatz auf?
Ja. Ich kann auch spontan einspringen, wenn jemand ausfällt. Ich habe mein Equipment immer dabei und bin sofort einsatzbereit.
Kannst du dich an eine vorhandene Anlage anschließen?
Ja, ich biete zwei Optionen:
- Variante 1: Fertig gemischtes XLR-Master-Out aus meiner Anlage (Gesang & Gitarre)
- Variante 2: Einzelne Signale: XLR fürs Mikro und Klinke für die Gitarre – direkt ins Pult
Ich stimme mich gern mit dem Tontechniker ab.
Trittst du auch außerhalb von Ostfriesland auf?
Ja. Ich bin mit meinem Wohnmobil unterwegs und daher bundesweit flexibel buchbar – ob Nordsee, Ruhrgebiet, Süddeutschland oder Berlin.
Welche Instrumente spielst du?
Ich singe und spiele Gitarre, oft mit Fußschellen für den Rhythmus.
Auch die Mundharmonika kommt bei passenden Songs zum Einsatz.
Und wenn ein Klavier da ist – spiele ich manchmal auch darauf ein paar Lieder.
Warum sollte ich dich als Solokünstler buchen, wenn ich für ähnliches Geld auch ein Duo oder eine Band bekommen könnte?
Weil am Ende nicht die Anzahl der Musiker zählt, sondern die Wirkung.
Es geht darum, wie gut die Musik ist, wie gut der Künstler das Publikum erreicht – und wie professionell alles abläuft.
Ich biete handgemachte Musik mit Gefühl, Erfahrung und direkter Publikumsbindung – ohne Stress, ohne großen Aufwand.
Was du bei einer Band bedenken musst:
- Mehr Platzbedarf
- Längere Aufbau- und Soundcheck-Zeiten
- Höhere Ausfallwahrscheinlichkeit (wenn einer krank ist, fällt oft alles aus)
- Höherer Verzehr und längere Präsenz = mehr Kosten
- Schwierigeres Handling bei wechselndem Wetter oder engem Zeitplan
Ich komme allein, bin innerhalb von 15–30 Minuten startklar und kann bei Bedarf sogar den Standort wechseln – z. B. von drinnen nach draußen – dank meiner akkubetriebenen Anlage.
Und zum Vergleich: Ein Ed Sheeran-Ticket kostet auch nicht weniger, nur weil er solo auftritt.
Es zählt, was beim Publikum ankommt – und das klappt bei mir auch alleine. Meine durchweg positiven Rezensionen und 5-Sterne-Bewertungen bei Google sprechen für sich.
Machst du einen Vertrag? Und was steht da drin?
Ja, ich verschicke in der Regel per E-Mail oder WhatsApp eine kurze, faire Vereinbarung.
Wenn alles passt, reicht eine einfache Bestätigung – und der Termin ist verbindlich gebucht.
Ich halte es unkompliziert, aber klar – damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Dies ist ein Muster:
Gastspielvertrag
Künstler: Thomas Kümper, Glatzer Str. 10/4, 26427 Esens (Tel.: 0176-61147834)
Veranstalter: Max Mustermann
Der Veranstalter verpflichtet den Künstler für den folgenden Auftritt:
Art der Darbietung:
Der Künstler bietet Live-Musik. Pro gebuchte Stunde sind ca. 40 Minuten Spielzeit und ca. 20 Minuten Pausenzeit enthalten. In den Pausen wird Hintergrundmusik von MP3 abgespielt. Für die Programmgestaltung zeichnet sich allein der Künstler verantwortlich.
Ort der Veranstaltung:
Datum der Veranstaltung:
In der Zeit von:
Vereinbartes Honorar:
Zahlungsbedingung:
Besondere Vereinbarungen:
Der Veranstalter hat dem Künstler die Darbietung zu ermöglichen und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Dem Künstler muss der Aufbau mindestens 1 Stunde vor Beginn der Darbietung ermöglicht werden. Ein Ansprechpartner muss dann ebenfalls vor Ort sein. 2x2 Meter freie Fläche muss dem Künstler vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Freilicht-Veranstaltung muss der Veranstalter dafür sorgen, dass der Künstler und seine Ausrüstung vor Regen geschützt sind (Überdachung). Der Künstler erhält vom Veranstalter freie Verpflegung (Essen und Getränke).
Im Falle eines Ausfalls des Auftritts aufgrund von Vertragsbruch seitens einer der Parteien ist die schuldige Partei verpflichtet, eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Bruttohonorars an die andere Partei zu zahlen, ohne Abzug ersparter Aufwendungen. Dies gilt nicht bei höherer Gewalt.
Steuern und sonstige Gebühren (z.B. Gema, KSK) werden vom Veranstalter übernommen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Gerichtsstand ist 26427 Esens